Gebührenordnung des BSV Annaburg 1890 e.V.
1. Geschäftsadresse:
1.Vorsitzende
Karin Pollex
Baderei 21
06925 Annaburg
Tel.: 0176 536 59 067
e-Mail: 1.Vorsitzender@bsv-annaburg.de
. Probezeit
Die Gebühr für Mitglieder ab 17 Jahre für die ersten sechs (6) Monate beträgt: 30,00 €
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres sind
von der Probezeit ausgenommen
3. Jahresbeiträge
Kinder und Jugendliche bis 16. Jahre: 30,00 €
Jugendliche 17. bis 20 Jahre bzw. Lehrlinge
und Studenten bis zum maximal 26 Jahre
(auf Antrag und mit entsprechenden Nachweis): 50,00 €
Ehepaare und anerkannte Bedarfsgemeinschaften
(bei beiden Partnern im Verein) 150,00 €
Für alle anderen ordentlichen Mitglieder: 100,00 €
ruhende Mitgliedschaft (schriftlicher Antrag an Vorstand): 30,00 €
4. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt für alle Mitglieder, ab 20 Jahre: 180,00 €
Diese Aufnahmegebühr kann auf begründeten schriftlichem Antrag
an den Vorstand in 20 zusätzliche Arbeitsstunden, abzuleisten innerhalb
der ersten zwei Mitgliedsjahre, umgewandelt werden
5. Abgeltung nicht geleistete Arbeitsstunden
(Ergänzung zur Satzung §5, Abs.3):
Der Verrechnungssatz beträgt pro Stunde: 10,00 €
Jährliche Arbeitsstunden je Mitglied unter 70 Jahren: 10 Stunden
6. Nutzungsgebühren für Gastschützen
Nutzungsgebühr der Kugelstände für Gastschützen
je Trainingseinheit (1,50h): 10,00 €
Nutzungsgebühr des Bogenplatzes für Gastschützen
je Trainingseinheit (1,50h): 5,00 €
Leihgebühr für Sportgeräte
je Trainingseinheit (1,50h): 3,00 €
Munition muss zusätzlich entsprechend der gewählten Sorte
und den jeweiligen Preisen erworben werden.
Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.01. des Kalenderjahres auf folgendes
Konto
Kontoinhaber: Bürgerschützenverein Annaburg 1890 e.V.
IBAN: DE34 8055 0101 0000 1212 66
BIC: NOLADE21WBL
Institut: Sparkasse Wittenberg
zu überweisen oder in absoluten Ausnahmefällen an den Schatzmeister
des Vereins in bar einzuzahlen.
Diese Gebührenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am
26.02.2022 beschlossen.